Grundsätze zur externen Datenerhebung

Leitfaden zum Umgang mit Anfragen zu Befragungen, Tests, Interviews und sonstigen Datenerhebungen an unserer Schule

1. Grundsätzliche Einordnung

Unsere Schule erreicht regelmäßig eine Vielzahl von Anfragen externer Einrichtungen, insbesondere von Universitäten, Studienseminaren, wissenschaftlichen Institutionen sowie vereinzelt auch von Unternehmen. Diese Anfragen beziehen sich häufig auf die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Befragungen, Tests, Interviews, Beobachtungen oder anderen Formen der Datenerhebung, etwa im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten, wissenschaftlichen Forschungsinteressen oder weiteren Untersuchungs- und Entwicklungsprojekten.

Als Schule erkennen wir grundsätzlich an, dass wissenschaftliche Forschung einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag leisten kann. Insbesondere im Bildungsbereich können Forschungsvorhaben dazu beitragen, schulische Prozesse, Lernbedingungen, pädagogische Fragestellungen oder gesellschaftliche Entwicklungen besser zu verstehen. In diesem Sinne ist uns bewusst, dass Schulen in bestimmten Fällen auch eine Mitverantwortung für die Unterstützung wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung tragen können.

Gleichzeitig steht für uns der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag uneingeschränkt im Mittelpunkt. Unterrichtszeit, schulische Abläufe, der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortung gegenüber den Erziehungsberechtigten haben Vorrang vor externen Forschungs- oder Erhebungsinteressen. Angesichts der Vielzahl entsprechender Anfragen kann und wird unsere Schule nicht jede Anfrage inhaltlich prüfen, organisatorisch begleiten oder im Schulalltag umsetzen.

Vor diesem Hintergrund gelten die folgenden Bedingungen als notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Anfrage überhaupt zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls weitervermittelt wird. Werden diese Bedingungen nicht vollständig erfüllt, erfolgt keine weitere Bearbeitung der Anfrage.

2. Notwendige Bedingungen für eine mögliche Weiterleitung

Eine Anfrage kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind:

2.1 Keine Inanspruchnahme von Unterrichtszeit

Die Durchführung der Befragung, des Tests, des Interviews oder einer sonstigen Datenerhebung darf keine Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. Der reguläre Unterrichtsbetrieb wird nicht unterbrochen, verkürzt oder organisatorisch angepasst, um externe Erhebungen zu ermöglichen.

Auch vorbereitende Erläuterungen, Einführungen, Rückfragen oder organisatorische Absprachen mit Schülerinnen und Schülern dürfen nicht innerhalb des Unterrichts erfolgen. Der Unterricht dient dem schulischen Lernen und steht nicht für externe Erhebungsinteressen zur Verfügung.

2.2 Keine Durchführung im Klassen- oder Lerngruppenverband

Eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler darf nicht kollektiv im Verband einer Klasse, eines Kurses oder einer sonstigen Lerngruppe erfolgen. Die Schule organisiert keine geschlossene Teilnahme ganzer Lerngruppen und führt keine Erhebung innerhalb schulischer Gruppenstrukturen durch.

Eine mögliche Teilnahme kann ausschließlich auf Grundlage einer individuellen und freiwilligen Meldung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerinnen und Schüler gegenüber der anfragenden Organisation erfolgen.

2.3 Direkte Klärung aller datenschutzrechtlichen Fragen

Alle datenschutzrechtlichen Belange sind ausschließlich und unmittelbar zwischen der durchführenden Einrichtung und den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu klären.

Dazu gehören insbesondere Informationen über Zweck, Umfang, Art und Dauer der Datenerhebung, Speicherung, Auswertung, Anonymisierung oder Pseudonymisierung, Weitergabe von Daten, Widerrufsmöglichkeiten sowie alle erforderlichen Einwilligungen.

Die Schule übernimmt keine datenschutzrechtliche Prüfung, Beratung oder Verantwortung für externe Erhebungen. Sie ist weder Vertragspartnerin noch Durchführungsstelle der Datenerhebung.

2.4 Keine Anfragen mit kommerziellem Hintergrund oder Ziel

Anfragen mit wirtschaftlichem, werblichem, produktbezogenem oder sonstigem kommerziellem Hintergrund werden grundsätzlich nicht beantwortet und nicht weiterbearbeitet.

Dies gilt auch dann, wenn die Anfrage in einem wissenschaftlichen oder pädagogischen Zusammenhang dargestellt wird, tatsächlich aber der Marktforschung, Produktentwicklung, Kundengewinnung, Werbung, Unternehmensberatung oder wirtschaftlichen Verwertung dient.

3. Rolle der Schule

Unsere Schule führt externe Befragungen, Tests, Interviews oder sonstige Datenerhebungen nicht im eigenen Haus durch. Sie stellt hierfür keine Unterrichtszeit, keine Klassenverbände, keine schulischen Räume im Rahmen des Unterrichtsbetriebs und keine schulischen Kommunikationsstrukturen zur aktiven Durchführung bereit.

Die Schule kann in geeigneten Einzelfällen maximal vermittelnd tätig werden. Dies bedeutet, dass eine Anfrage, sofern sie die oben genannten Bedingungen vollständig erfüllt, gegebenenfalls in geeigneter Form an Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden kann.

Eine Weiterleitung bedeutet ausdrücklich keine inhaltliche Empfehlung, keine Genehmigung der Studie, keine datenschutzrechtliche Bewertung und keine Übernahme von Verantwortung durch die Schule.

4. Verfahren bei Anfragen

Damit eine Anfrage überhaupt geprüft werden kann, müssen externe Einrichtungen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme nachvollziehbar darlegen, dass die genannten Bedingungen vollständig erfüllt sind.

Die Anfrage muss daher mindestens enthalten:

Fehlen diese Angaben oder sind die Bedingungen nicht vollständig erfüllt, wird die Anfrage nicht weiterbearbeitet.

5. Zusammenfassender Grundsatz

Unsere Schule vermittelt in geeigneten Fällen maximal den Kontakt zwischen externen wissenschaftlichen Einrichtungen und interessierten Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schülerinnen und Schülern.

Eine Durchführung im schulischen Rahmen findet nicht statt.