An die Eltern und
Erziehungsberechtigten
unserer Schülerinnen und Schüler,
es können sich während eines Schuljahres Anlässe ergeben, die den Wunsch nach Befreiung des Kindes von der Unterrichtspflicht entstehen lassen.
Zu Ihrer Orientierung, unter welchen Umständen eine solche Befreiung vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen möglich ist, und um Ihnen einen angemessenen Verfahrensweg aufzuzeigen, finden Sie unter folgendem Link einen entsprechenden Antrag, der an die Klassenleitung (bei bis zu 2 Unterrichtstagen) bzw. an die Schulleitung (bei 3 oder mehr Unterrichtstagen und unmittelbar vor und nach Schulferien) zu richten ist:
Antrag zum Ausdrucken im pdf-Format: PDF
Antrag im Word-Format: DOCX