Das Sozialpraktikum an St. Ursula wird für die Dauer von zwei Wochen am Ende der Jahrgangsstufe 11 (Q1) durchgeführt. Die SchülerInnen wählen selbstständig einen Platz z.B. in einem integrativen Kindergarten, einem Seniorenheim, einer Förderschule oder einer Behindertenwerkstatt. Bei der Auswahl kann die Schule Hilfestellungen und Tipps geben.

Ziel des Praktikums ist es, den SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen zu machen. Da der Kontakt mit Hilfs- und Pflegebedürftigen nicht die Regel ist, kann das Praktikum einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Alltag dieser Menschen kennenzulernen. Die SchülerInnen erweitern ihre Perspektive, erfahren das Gefühl, gebraucht zu werden und helfen zu können, und erweitern damit ihre sozialen Kompetenzen. Mit dem Praktikum führen wir somit die Tradition der Ordensgründerin der Ursulinenkongregation, Angela Merici, fort, die ihr Leben in den Dienst der anderen gestellt hat.

Das Praktikum wird in der Schule vor- und nachbereitet. Da die Aufgaben an den Praktikumsstellen häufig nicht den Erfahrungen der SchülerInnen entsprechen und möglicherweise Sorgen und Ängste bestehen, wie mit Hilfsbedürftigen umzugehen ist, thematisieren wir in Kleingruppen diese Erwartungen in der Vorbereitung kurz vor dem Praktikum. Während des Praktikums steht jeweils eine betreuende Lehrkraft zur Verfügung, die die Praktikantin / den Praktikanten an ihrem /seinem Arbeitsplatz besucht. Nach dem Praktikum werden die Erfahrungen ausgewertet und den zuvor formulierten Erwartungen gegenübergestellt. In Verbindung mit dieser Auswertung findet in der Regel eine zusätzliche Berufsberatung statt. Die Evaluationen zeigen regelmäßig, dass das Sozialpraktikum mit positiven Erfahrungen verknüpft wird und zum Nachdenken anregt.

Ansprechpartner für das Sozialpraktikum: Frau Blank

 Formulare:

Für die Bewerbung bei der Praktikumsstelle gibt es das Formular Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Praktikumsstelle (Sozialpraktikum). Dieses ist nur gültig mit der Unterschrift der verantwortlichen Lehrerin und dem Schulstempel.

Die Praktikumsstelle muss ebenfalls ein Formular ausfüllen. Aus der Bescheinigung der Praktikumsstelle für das Sozialpraktikum sollen die notwendigen Informationen wie Name und Anschrift der Praktikumsstelle, Kontaktdaten der Ansprechpartner und Arbeitszeiten hervorgehen.

Beide Formulare können auf der Internetseite der Schule heruntergeladen werden.

Informationen zum Sozialpraktikum 2020

Zum Download stehen folgende Bescheinigungen bzw. Anschreiben zur Verfügung:

 

1. Bescheinigung (Berufspraktikum), auszustellen von der Praktikumsstelle: pdf

2. Bescheinigung (Berufspraktikum), auszustellen von der Schule: pdf

3. Bescheinigung (Sozialpraktikum), auszustellen von der Praktikumsstelle: pdf

4. Bescheinigung (Sozialpraktikum), auszustellen von der Schule: pdf

 

 

Schülerbetriebspraktikum 2020

 

(Montag, 08.06. – Freitag, 18.06.2020)

 

 

Formulare

Die Schulbescheinigung ist zum Verbleib bei der Praktikumsstelle gedacht, da sie der Nachweis darüber ist, dass das Praktikum eine Schulveranstaltung ist.

Die Bescheinigung der Praktikumsstelle muss von der Praktikumsstelle ausgefüllt und entweder der Schule zugeschickt oder über euch an die Schule weitergeleitet werden.

 

Suche des Praktikumsplatzes

Die Suche des Praktikumsplatzes sollte bis zur Woche nach den Osterferien abgeschlossen sein.

Der Praktikumsplatz muss in Aachen oder der näheren Umgebung liegen. Falls es Probleme gibt, einen Platz zu finden, ist Kontakt mit Herrn Beitzel aufzunehmen.

 

Eintragen der Daten in die Übersicht

Spätestens in der Woche nach Ostern wird auf unserer Homepage eine Möglichkeit zur Verfügung stehen, die notwendigen Daten einzutragen.

 

Besuch während des Praktikums

Lehrkräfte, die in eurer Stufe unterrichten, werden euch während des Praktikums besuchen. Es ist sinnvoll, dass ihr vor Beginn des Praktikums mit ihnen Kontakt aufnehmt, vor allem dann, wenn ihr mit diesen Lehrkräften keinen Unterricht habt.

 

Fahrtkosten

Da im Regelfall jede von euch ein School&Fun-Ticket besitzt, müsste es jeder Schülerin möglich sein, die Praktikumsstelle kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine darüber hinausgehende Erstattung von Fahrtkosten, z.B. für die Anreise im PKW erfolgt nicht.

Diejenigen, die nicht über ein School&Fun-Ticket verfügen, setzen sich bitte rechtzeitig mit dem Sekretariat in Verbindung, um zu klären, ob eine Fahrkarte für die Zeit des Praktikums ausgestellt werden kann. Die Entfernung zwischen der Schule (!) und der Praktikumstelle muss mindestens 3,5 km betragen, um Anspruch auf eine Fahrkarte zu haben.

 

Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall müssen sowohl die Schule als auch die Praktikumsstelle umgehend informiert werden.

Die schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ist der Schule vorzulegen.

 

Sonstiges

Auslagen für eventuell notwendige Untersuchungen durch das Gesundheitsamt oder Impfungen werden nicht von der Schule erstattet.

Informationen als pdf

 

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