Schülerbetriebspraktikum - Informationen

 

Schülerbetriebspraktikum 2020

 

(Montag, 08.06. – Freitag, 18.06.2020)

 

 

Formulare

Die Schulbescheinigung ist zum Verbleib bei der Praktikumsstelle gedacht, da sie der Nachweis darüber ist, dass das Praktikum eine Schulveranstaltung ist.

Die Bescheinigung der Praktikumsstelle muss von der Praktikumsstelle ausgefüllt und entweder der Schule zugeschickt oder über euch an die Schule weitergeleitet werden.

 

Suche des Praktikumsplatzes

Die Suche des Praktikumsplatzes sollte bis zur Woche nach den Osterferien abgeschlossen sein.

Der Praktikumsplatz muss in Aachen oder der näheren Umgebung liegen. Falls es Probleme gibt, einen Platz zu finden, ist Kontakt mit Herrn Beitzel aufzunehmen.

 

Eintragen der Daten in die Übersicht

Spätestens in der Woche nach Ostern wird auf unserer Homepage eine Möglichkeit zur Verfügung stehen, die notwendigen Daten einzutragen.

 

Besuch während des Praktikums

Lehrkräfte, die in eurer Stufe unterrichten, werden euch während des Praktikums besuchen. Es ist sinnvoll, dass ihr vor Beginn des Praktikums mit ihnen Kontakt aufnehmt, vor allem dann, wenn ihr mit diesen Lehrkräften keinen Unterricht habt.

 

Fahrtkosten

Da im Regelfall jede von euch ein School&Fun-Ticket besitzt, müsste es jeder Schülerin möglich sein, die Praktikumsstelle kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine darüber hinausgehende Erstattung von Fahrtkosten, z.B. für die Anreise im PKW erfolgt nicht.

Diejenigen, die nicht über ein School&Fun-Ticket verfügen, setzen sich bitte rechtzeitig mit dem Sekretariat in Verbindung, um zu klären, ob eine Fahrkarte für die Zeit des Praktikums ausgestellt werden kann. Die Entfernung zwischen der Schule (!) und der Praktikumstelle muss mindestens 3,5 km betragen, um Anspruch auf eine Fahrkarte zu haben.

 

Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall müssen sowohl die Schule als auch die Praktikumsstelle umgehend informiert werden.

Die schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ist der Schule vorzulegen.

 

Sonstiges

Auslagen für eventuell notwendige Untersuchungen durch das Gesundheitsamt oder Impfungen werden nicht von der Schule erstattet.

Informationen als pdf

 

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